Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
von Thomas Stegemann (Kommentare: 0)
Die Frage, ob und wann ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt: Nicht-öffentliche Stellen haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn mehr als 9 Personen mit der automatisierten Datenverarbeitung betraut sind. Hierzu zählen auch Aushilfen, Praktikanten, Halbtageskräfte, usw.
Findet die Datenverarbeitung nicht automatisiert statt, gilt dies erst ab 20 Personen. Da fast jedes Unternehmen heute über Computer verfügt und damit personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Regel von der 9 Personen Grenze auszugehen und es wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt.
Werden bei Ihnen besonders schützenswerte Daten erhoben, oder haben Sie Zugriff auf solche Daten, dann kann schon vor Erreichen der 9 Personen Grenze ein Datenschutzbeauftragter notwendig werden. Bei Ärzten, IT Dienstleistern oder Steuerberatern ist dies meist der Fall. Daher sollten Sie sich immer individuell beraten lassen und prüfen, ob bei Ihnen ein Beauftragter für Datenschutz benötigt wird.
Der Datenschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich. Er kann intern oder extern bestellt werden. Voraussetzung ist die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit. Ich stehe Unternehmen, Kanzleien, Vereinen und Ärzten als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und berate interne Datenschutzbeauftragte. Gerne kläre ich mit Ihnen in einem Erstgespräch, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, oder ob Sie lediglich die Verfahrensverzeichnisse erstellen müssen. Aus Walldorf erreiche ich in kurzer Zeit Mannheim, Heidelberg, Darmstadt, Karlsruhe, Sinsheim und Heilbronn. Ich bin aber auch gerne in Stuttgart, Frankfurt oder Saarbrücken als Datenschutzbeauftragter für Sie tätig. Rufen Sie mich an, vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie, ob Sie einen Beauftragten für Datenschutz benötigen. Ob Sie dann einen internen Datenschutzbeauftragten einsetzen oder auf einen externen Dienstleister zurückgreifen entscheiden Sie!
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