Datenschutzinformation für Beschäftigte
Der Verantwortliche hat die Pflicht die Betroffenen über den Datenschutz zu informieren. Dieser Pflicht unterliegt ein Unternehmen auch gegenüber seinen Beschäftigten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Datenschutzinformation den Beschäftigten bereitzustellen