Pflicht zur KI-Schulung für Mitarbeitende
Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) schrittweise umzusetzen. Durch die Verordnung sind Unternehmen unter anderem verpflichtet, dass Mitarbeitende über eine sogenannte „KI-Kompetenz“ verfügen (Art. 4 KI-VO), die sich nur über eine Teilnahme an einer Schulung zur künstlichen Intelligenz realisieren und nachweisen lässt. Eine entsprechende Schulung bieten wir an und erläutern Ihnen die entsprechenden Inhalte.