Das Auskunftsrecht wird oft von Betroffenen geltend gemacht. Doch jedes Recht hat seine Grenzen. In diesem Blogbeitrag setzen wir uns mit jenen des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 DSGVO auseinander.
Der folgende Beitrag befasst sich mit einem neuen Urteil des EuGH, das den Umfang des Auskunftsrechts von Betroffenem gegenüber dem Verantwortlichen weiter fasst.
Als ich im Mai 2021 mit der Arbeit bei der dacuro begann, hatte ich nur eine vage Vorstellung davon, was sich hinter der Tätigkeit einer externen Datenschutzbeauftragten verbirgt. Überhaupt war das „Datenschutzrecht“ ein Rechtsgebiet, dem im Rahmen der juristischen Ausbildung wenig bis keine Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Erst im Rahmen des Referendariats, dem praktisch orientierten Teil der juristischen Ausbildung, hatte ich die Möglichkeit, durch Teilnahme an einem eintägigen Online-Seminar eine Zusatzqualifikation im Bereich Datenschutzrecht zu erwerben.
Bei der Umsetzung des Datenschutzes stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung. Mancher Kunde möchte diese an seinen Datenschutzbeauftragten weitergeben. Aber wer ist wirklich verantwortlich für den Datenschutz?
Häufig hören wir im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen, dass der Datenschutz im Weg stehen würde oder der Datenschutz gelockert werden müsste. Gut geplante Maßnahmen funktionieren aber auch mit (oder trotz) Beachtung der Datenschutzgesetze.