Was waren die Schwerpunkte des Cookie-Banner Urteils zur Webseite von „focus.de“? Wir gehen auf die Hauptthemen des Urteils ein und stellen die Frage: Hat sich seither etwas verändert? Wann wird der Datenschutz auf Ihrer Webseite relevant und sollte nicht unbeachtet bleiben?
Am 21.03.2022 wurde auf der Homepage vom EDSA (der Europäische Datenschutzausschuss) der Entwurf der „Guidelines on dark patterns in social media platform interfaces“ veröffentlicht. Im Dokument werden die so genannten „dark patterns“ (D: dunkle Muster) zur Sprache gebracht. In den Richtlinien sind die Empfehlungen sowie die Bildbeispiele zu finden.
In den letzten 12 Monaten ist viel passiert. Wir haben 2021 insgesamt 20 Blogartikel veröffentlicht und bekamen etliche spannende Rückmeldungen. Schauen wir zurück, auf die letzten Monate und was sich beim Thema Datenschutz 2021 getan hat. Ein kleiner, etwas anderer Rückblick zum Jahresende.
**Update: Ankündigung einer Beschwerdewelle gegen Cookie-Banner durch die europäische Datenschutzorganisation Noyb.**
Mit dem Urteil des LG Köln vom Oktober 2020 kommt für Webseitenbetreiber eine weitere Abmahngefahr hinzu. Denn beim Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann dies auch Konsequenzen i. S. d. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach sich ziehen. Doch nicht nur darauf ist bei einer Firmen-Homepage zu achten. Wir erklären Ihnen, was Sie bzgl. Webseiten und vor allem über Cookies & Co. wissen sollten und wo Sie diese Informationen finden können.
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 28.05.2020 die verpflichtende Einholung von Einwilligungen beim Setzen von Cookies. Wie bereits der EuGH am 29.07.2019 urteilte, dass Cookies nur mit proaktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden drüfen, bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil jetzt.