Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Im 3. Teil zur aktuellen Thematik "Cookies" erklären wir Ihnen: die Umsetzungsmöglichkeiten des Cookie-Banners, Ihre Informationspflichten, die Einwilligung sowohl für Cookies als auch für Tools von Drittanbietern und bei Skripten/Plug-ins und weisen auf die Widerrufsmöglichkeit des Users hin. Wir sagen Ihnen, weshalb sich eine Prüfung Ihrer Webseite auf Datenschutzkonformität im Moment für Sie lohnt.
Was Cookies sind, haben wir im ersten Beitrag erklärt. Im 2. Teil unserer Serie gehen wir auf den Punkt Einwilligung, das oft vorgeschobene "berechtigte Interesse" und das EuGH Urteil vom 29.07.2019 im "Fashion-ID"-Fall ein. Wir erläutern, wie mit Cookies, lt. Datenschutzkonferenz, umzugehen ist und Sie erkennen die Fehler der meisten aktuellen Cookie-Banner.
Nach dem EuGH-Urteil vom 29.07.2019 bzgl. Facebook-Plugins ist neuer Aufruhr entstanden. Jedoch ist nicht dieses Urteil für Webseitenbetreiber entscheidend, sondern die Vorgaben zu Cookies seitens der Datenschutzkonferenz (DSK), die Nutzer von Marketing-, Analyse- und Tracking-Tools beachten sollten. Wir erklären in einer kleinen Serie die Auswirkungen und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung, wie Sie künftig damit umgehen sollten.