Kein datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist wie der andere. Als in gänzlich unterschiedlichen (Lebens)Bereichen tätige, in ihren Organisationsstrukturen stark variierende Einrichtungen, sind ihre Tätigkeiten kaum miteinander vergleichbar. Dennoch müssen alle für ein individuelles und vor allem passendes Datenschutzmanagement sorgen. Doch wie weiß man, welches Maß an Datenschutz das richtige für einen ist?
Der Verantwortliche hat die Pflicht die Betroffenen über den Datenschutz zu informieren. Dieser Pflicht unterliegt ein Unternehmen auch gegenüber seinen Beschäftigten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Datenschutzinformation den Beschäftigten bereitzustellen
Seit der COVID-Pandemie ist die zunehmende Digitalisierung im Bereich des internationalen Schiedsverfahrens zu beobachten. In diesem Blogbeitrag setzen wir uns mit den damit zusammenhängenden Datenschutzthemen auseinander.
Der folgende Beitrag widmet sich einem aktuellen Urteil des EuGH, das sich mit der Rechtmäßigkeit für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sowie mit dem Schadensersatzanspruch befasst.