Die RFID-Technik wird heutzutage in alltäglichen Bereichen genutzt. Ob bei der Zeiterfassung, der Fahrzeugidentifikation oder im öffentlichen Nahverkehr, sie ist allgegenwärtig. Bedenklich wird ihr Einsatz, wenn die Chips unerkannt eingesetzt werden, wie z. B. in Kleidungsstücken oder Chips, die personenbezogene Daten enthalten, zu mehr verwendet werden, als rechtlich erlaubt ist.
Bereits jetzt haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit bis zu 300.000 Euro. Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 (DSGVO) ändern sich diese Beträge erheblich und steigen bei Verstößen auf bis zu 20 Mio. Euro.