Die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist ein Thema für sich. Da zwischen den Beschäftigten und dem für die Datenverarbeitung verantwortlichem Arbeitgeber regelmäßig eine gewisse Macht Asymmetrie gegeben ist, gelten Beschäftigte als besonders schutzbedürftig Personengruppe (vgl. Art. 29 Datenschutzgruppe, WP 248, S. 12).
Wer ist vom Datenschutz betroffen? Wer wird durch die vereinheitlichen Regelungen der DSGVO geschützt? Mit diesen zentralen Fragestellungen des Datenschutzrechts beschäftigt sich der folgende Beitrag.
Mit Einführung des TTDSG wurden die Vorgaben für Website Betreiber weiter verschärft. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von Privatpersonen. Es ist unabhängig vom Personenbezug und geht über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Wir erläutern die Bedeutung des § 25 TTDSG, sowie dessen Auswirkungen und geben Ihnen Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer Website achten sollten.
Unser Firmenjubiläum ist nicht nur ein wunderbarer Anlass, die Unternehmenshistorie Revue passieren zu lassen, sondern auch hinter die Kulissen der dacuro GmbH zu blicken. Vielleicht erfahren Sie die ein oder anderen Dinge, die Sie bisher nicht gewusst haben…
Sollte es tatsächlich möglich sein, Werbebotschaften loszuwerden, ohne den Datenschutz und insbesondere die DSGVO und das BDSG n. F. berücksichtigen zu müssen. Die Antwort ist ein klares ja: Das Datenschutzrecht gilt nämlich nur für Daten von Menschen – sog. natürlichen Personen.