Tagtäglich hört oder liest man von Datenpannen oder Hackerangriffen. Doch Fakt ist, dass sich die meisten Unternehmer bis heute nicht um den Datenschutz in ihrem Unternehmen kümmern oder die Datenschutzgrundverordnung umsetzen. Nach über zweieinhalb Jahren DSGVO scheitert es bereits am Wissen um die Bestellpflicht. Wir kären auf, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, stellen Ihnen einen Schnell-Check zur Verfügung und nennen Ihnen die Basics, die Sie auch ohne Datenschutzbeauftragten umsetzen müssen.
Datenpannen passieren in jedem Unternehmen. Sei es durch externe Angriffe oder Eigenverschulden. Doch was ist überhaupt eine Datenpanne bzw. ein Datenschutzverstoß? Wie gehen Sie damit um und wie ist zu handeln? Bringt die Taktik "Augen zu und verdrängen" etwas und zieht jede Meldung bei der Behörde gleich ein Bußgeld nach sich? Was ist, wenn einem Ihrer Mitarbeiter eine "Panne" unterläuft, die Person sich jedoch nicht traut, Sie zu informieren weil Sie Angst vor negativen Konsequenzen hat? Auf diese Punkte gehen wir in unserm Beitrag ein.
Die moderne Technik macht es möglich: selbst die Erfassung von Arbeitszeiten ist mittels Fingerabdruck möglich. Das Vorgehen ist einfach und für den Arbeitgeber praktikabel. Jedoch handelt es sich bei einem Fingerabdruck bzw. bei Minutien um biometrische Daten. Diese fallen gem. Art. 9 DSGVO unter die sensiblen und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. In unserem Beitrag gehen wir auf die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Fingerabdruck genauer ein.
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 28.05.2020 die verpflichtende Einholung von Einwilligungen beim Setzen von Cookies. Wie bereits der EuGH am 29.07.2019 urteilte, dass Cookies nur mit proaktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden drüfen, bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil jetzt.
Ist bei Ihnen im Unternehmen bereits ein Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt oder befindet sich in Quarantäne? Über Verordnungen erfahren wir derzeit eine Menge, wie wir uns im Alltag verhalten sollen und das Infektionsschutzgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben. Wir berachten das Thema aus der Perspektive des Datenschutzes und geben Ihnen ein paar Hinweise, wie Sie mit der Situation in Ihrer Firma datenschutzkonform umgehen, ohne eine Datenpanne zu riskieren.