Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber:innen ihren erkrankten Beschäftigten einen Prozess anbieten, der sie schrittweise wieder an das Arbeitsleben heranführt. Voraussetzung ist, dass der/die betroffene Arbeitnehmer:in für einen Zeitraum von über 6 Wochen pro Jahr (auch wiederholt) arbeitsunfähig war.
Datenpannen und Verstöße in Unternehmen passieren teilweise unbeabsichtigt. Vielen ist nicht bekannt, welches Verhalten ggfs. schon einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Wir zeigen klassische Stolperfallen auf, die zu Verstößen führen, und nennen einige Maßnahmen, um unnötige Pannen zu vermeiden und zusätzliche Kosten sowie rechtliche Schwierigkeiten zu verhindern.
Wird der Einsatz von Smartphones für ein Unternehmen relevant, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie diese eingesetzt werden können. Gerade Kleinunternehmen und Start-Ups werfen hier gerne einen Blick auf die „BYOD - Bring Your Own Device“- Variante. Dabei wird das private Gerät der Mitarbeiter für Unternehmenszwecke genutzt und es müssen keine teuren Neugeräte angeschafft werden. Dies ist eine kostengünstige Variante, aber auch eine datenschutzkonforme?
Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Wer ist vom Datenschutz betroffen? Wer wird durch die vereinheitlichen Regelungen der DSGVO geschützt? Mit diesen zentralen Fragestellungen des Datenschutzrechts beschäftigt sich der folgende Beitrag.