Die Weihnachtszeit kann einen vor Herausforderungen stellen: Zeitnot aufgrund zahlreicher Weihnachtsfeiern, Ideenlosigkeit bei der Geschenkebesorgung, Bewältigung des Schnee- und Eischaos. Doch auch im Bereich des Datenschutzes hält die Weihnachtszeit so ihre Überraschungen bereit.
Beim Newsletter Versand haben die Aufsichtsbehörden einen hohen Anspruch, wodurch die praktische Umsetzung nicht so einfach ist, wie sie oftmals scheint. Neben dem klassischen Double-Opt-In-Verfahren (DOI), gilt es weitere Punkte zu beachten, um tatsächlich Datenschutzkonformität zu erreichen. Wir erläutern, auf welche Punkte die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg wert legt und stellen Ihnen eine einfache Umsetzungsmöglichkeit mittels eigenem Webserver vor, ohne dass ein externer Dienstleister zum Einsatz kommen muss.
Darf ich als Unternehmer den Newsletter an jeden schicken, dessen E-Mail-Adresse ich habe? Nein, auf keinen Fall. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Versand von Newslettern unbedingt achten und weshalb Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden sollten. So entgehen Sie Abmahnungen, unnötigen Beschwerden und erfüllen alle rechtlich notwendigen Vorgaben.