Erst im Februar haben wir uns in einem Blogbeitrag mit dem umstrittenen Thema der Schadensersatzansprüche betroffener Personen bei Verstößen gegen die DSGVO beschäftigt. Nun musste sich auch das Bundesarbeitsgericht mit der Frage nach der korrekten Auslegung des Art. 82 DSGVO auseinandersetzen und folgt mit seiner Einschätzung einem sehr verbraucherfreundlichen Ansatz.
Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung. Dieser müssen sich nicht nur Unternehmen mit Ihren eigenen Webseiten stellen, sondern auch Webdienstleister sind in der Pflicht, ihre Dienste datenschutzkonform umzusetzen. Wir erklären, was es mit den Google Fonts auf sich hat und wie Sie diese Herausforderung angehen können.
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 28.05.2020 die verpflichtende Einholung von Einwilligungen beim Setzen von Cookies. Wie bereits der EuGH am 29.07.2019 urteilte, dass Cookies nur mit proaktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden drüfen, bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil jetzt.
Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.