Beim Newsletter Versand haben die Aufsichtsbehörden einen hohen Anspruch, wodurch die praktische Umsetzung nicht so einfach ist, wie sie oftmals scheint. Neben dem klassischen Double-Opt-In-Verfahren (DOI), gilt es weitere Punkte zu beachten, um tatsächlich Datenschutzkonformität zu erreichen. Wir erläutern, auf welche Punkte die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg wert legt und stellen Ihnen eine einfache Umsetzungsmöglichkeit mittels eigenem Webserver vor, ohne dass ein externer Dienstleister zum Einsatz kommen muss.
Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber:innen ihren erkrankten Beschäftigten einen Prozess anbieten, der sie schrittweise wieder an das Arbeitsleben heranführt. Voraussetzung ist, dass der/die betroffene Arbeitnehmer:in für einen Zeitraum von über 6 Wochen pro Jahr (auch wiederholt) arbeitsunfähig war.
Das zum 01. August 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union bedeutet für Arbeitgeber vor allem eines: mehr schriftliche Dokumentation. Und wo dokumentiert wird, ist der Datenschutz in der Regel nicht weit.