Ein aktueller LinkedIn-Beitrag zeigt, wie wichtig Datenschutz und Transparenz sind. Eine datenschutzbewusste Bewerberin entdeckte, dass die Webseite eines deutschen Unternehmens bei AWS gehostet wird, mit Datenverkehr in die USA. Obwohl das rechtlich abgesichert ist, fehlten Hinweise im Cookie-Banner und in der Datenschutzerklärung. Das Beispiel unterstreicht, wie wichtig klare Informationen und transparente Datenschutzmaßnahmen für das Vertrauen und die Rechtssicherheit sind. Unternehmen sollten ihre Datenschutzerklärungen regelmäßig prüfen und anpassen.
Ein Teil des Datenschutzes ist die Datenvermeidung und -sparsamkeit von personenbezogenen Daten. Was bedeutet das für Sie als Unternehmer*in? Sie müssen für Ihre Geschäftsprozesse regeln, wie viele Daten dafür unbedingt notwendig sind und wann diese wieder gelöscht werden können bzw. dürfen.
Kein datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist wie der andere. Als in gänzlich unterschiedlichen (Lebens)Bereichen tätige, in ihren Organisationsstrukturen stark variierende Einrichtungen, sind ihre Tätigkeiten kaum miteinander vergleichbar. Dennoch müssen alle für ein individuelles und vor allem passendes Datenschutzmanagement sorgen. Doch wie weiß man, welches Maß an Datenschutz das richtige für einen ist?
Der Verantwortliche hat die Pflicht die Betroffenen über den Datenschutz zu informieren. Dieser Pflicht unterliegt ein Unternehmen auch gegenüber seinen Beschäftigten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Datenschutzinformation den Beschäftigten bereitzustellen
Der folgende Beitrag befasst sich mit einem neuen Urteil des EuGH, das den Umfang des Auskunftsrechts von Betroffenem gegenüber dem Verantwortlichen weiter fasst.