Wir erklären, was personenbezogene Daten sind, weshalb Sie als Unternehmer nicht selbst der Datenschutzbeauftragte sein dürfen, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, worauf Sie zu achten haben und warum Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens betrachten sollten.
Eine eigene Homepage ist heutzutage schnell und kostengünstig erstellt. Jedoch stellen sich hier seit kurzem neue Herausforderung für Unternehmer. Sobald Sie Ihre Homepage über einen externen Webhoster online stellen, müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) gemäß § 11 BDSG mit Ihrem Anbieter abschließen.
Sie trennen sicher Ihren Müll, bevor Sie ihn in den Mülleimer werfen. Restmüll und Wertstoffe getrennt und für den Kaffeesatz der Kaffeemaschine ein Extrafach für den Biomüll. Die Briefe, Fehldrucke und Umschläge landen im Papiermüll. Eine ganz normale Situation im Büro.
Die Frage, ob und wann ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Hier ist die Regelung zu finden, unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihre Firma einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.