Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber:innen ihren erkrankten Beschäftigten einen Prozess anbieten, der sie schrittweise wieder an das Arbeitsleben heranführt. Voraussetzung ist, dass der/die betroffene Arbeitnehmer:in für einen Zeitraum von über 6 Wochen pro Jahr (auch wiederholt) arbeitsunfähig war.
Wird der Einsatz von Smartphones für ein Unternehmen relevant, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie diese eingesetzt werden können. Gerade Kleinunternehmen und Start-Ups werfen hier gerne einen Blick auf die „BYOD - Bring Your Own Device“- Variante. Dabei wird das private Gerät der Mitarbeiter für Unternehmenszwecke genutzt und es müssen keine teuren Neugeräte angeschafft werden. Dies ist eine kostengünstige Variante, aber auch eine datenschutzkonforme?
Es kommt immer wieder vor, dass der Datenschutz von IT-Dienstleistern als Bedrohung wahrgenommen wird. „Jetzt werden wir kontrolliert“ ist noch der neutralste Kommentar, den Datenschutzbeauftragte in dem Zusammenhang hören. Dabei ziehen Datenschutz und IT-Dienstleister am gleichen Strang.
Aufgrund der pandemiebedingten Verschlechterung der Wirtschaftslage ist es u.a. mit dem steilen Anstieg der Betriebsspionagefälle zu rechnen. Das Ziel dieses Beitrags ist es, die meistunterschätzten Gefahrenquellen sowie die datenschutzrechtlichen Lösungsvorschläge dazustellen.
Datenschutz ist für viele ein rotes Tuch. Viele Begriffe werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Wir möchten Ihnen einen Überblick über Themenbereich Datenschutz vermitteln und die Standardbegriffe und -prozesse kurz und knapp auch für einen Laien verständlich erklären.